Pinguin seitlichWie wird frau Schwester?

Nun, Sie scheinen anfällig zu sein. Machen Sie sich nichts daraus: so ein Leben kann sehr glücklich machen!


Die Kandidatin fasst also, obwohl - oder vielleicht auch gerade weil - sie die Schwestern über die erste Begeisterung hinaus kennengelernt hat, den Entschluß, selber eine zu werden. Dann bittet sie um Aufnahme in das Postulat. Wenn die Schwestern ebenfalls einverstanden sind, wird sie hiermit offiziell Mitglied und "Azubi" der Gemeinschaft. Es beginnen die ersten Unterrichte und sie lernt unsere Aufgabenfelder kennen. Dieser Status kann zwischen einem halben und zwei Jahren andauern.

Entscheidet sich die Postulantin den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und hat den Eindruck, jetzt so weit zu sein, bittet sie um Aufnahme in das Noviziat. Wieder müssen die Schwestern ihren Eindruck teilen. Dann - endlich! - bekommt sie den Habit und wählt ihren Ordensnamen.

Bild: Unterricht im Noviziat
Das Noviziat nun ist eine eindeutig geistlich ausgerichtete Ausbildungszeit. Im ersten, dem sogenannten "kanonischen Jahr", darf die Novizin täglich gerade einmal 4-5 Stunden einer praktischen Tätigkeit im Haus nachgehen, die restliche Zeit ist dem Gebet, dem Studium und der Auseinandersetzung mit sich und ihrer Gottes- (und Menschen-) beziehung gewidmet.

Im zweiten Jahr geht es dann schon wieder etwas "lockerer" zu: die Novizin soll in längeren Praktika in Berufsfeldern, die später einmal die ihren werden könnten, ausprobieren, wie sie die nun hoffentlich erworbene Gewißheit, daß Gebet und Gemeinschaft Zentren ihres Lebens sind, in einem beruflichen Alltag umsetzen kann.

Wirklich lernen wird sie dies als Junioratsschwester in der Zeit nach dem Noviziat.

Bild: Bindung für drei Jahre an die Kongregation
Wie gehabt muß sie auch diesmal die Schwestern fragen, ob diese mit ihr der Meinung sind, daß sie in unsere Gemeinschaft berufen ist und paßt. Stimmen die Schwestern zu, bindet sich die "Bis dahin Novizin" in einem festlichen Akt in der Kirche für drei Jahre an die Kongregation.
Sie ist jetzt stimmberechtigtes Mitglied in allen Schwesternangelegenheiten und bemüht sich das, was sie in der Zeit ihrer Ausbildung gelernt hat, in ihrer neuen Umgebung und mit eigenen Verantwortlichkeiten betraut, zu leben. Hierin wird sie natürlich auch noch begleitet.


Nach diesen drei Jahren kann die Schwester entweder
  • wieder gehen, oder
  • sich noch einmal (und auch noch ein drittes Mal) probehalber für drei Jahre verpflichten, oder
  • sich endgültig für ein Leben mit und für Gott in dieser Gemeinschaft entscheiden.